Auftragserteilung:
Bei Auftragserteilung gelten folgende Bedingungen als rechtsverbindlich und vom Autraggeber anerkannt, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind – Preisänderungen jederzeit vorbehalten.

Lieferzeit:
Alle Aufträge werden unter Berücksichtigung einer einwandfreien Ausführung möglichst kurzfristig ausgeführt. Lieferverzögerung ist kein Grund für eine Annahmeverweigerung oder Schadenersatzanspruch.

Gewährleistung:
Wir arbeiten nach den modernsten Fertigungsmethoden. Für jeden Auftrag wird das am besten geeignete Rohmaterial ausgewählt. Wünsche hinsichtlich der Farbabstimmung werden im Rahmen des technisch Möglichen berücksichtigt. Bei Aufträgen ohne besondere Angaben wählen wir die nach unserer Auffassung richtige Farbwiedergabe. Wir sind berechtigt, alle zur Bearbeitung der Vorlagen und Negative erforderlichen Markierungen, Bezeichnungen, Nachbesserungen usw. anzubringen.

Urheberrecht:
Der Besteller erklärt durch die Erteilung des Auftrages, dass ihm das Urheberrecht an allen im Auftrag enthaltenen Bildern zusteht. Der Besteller haftet für alle aus der Verletzung eines etwaigen fremden Urheberrechts entstehenden Schäden.

Haftung:
Alle uns übergebenen Vorlagen und Originalaufnahmen werden sorgsamst behandelt und aufbewahrt. Eine Haftung für Beschädigung, fehlerhafte Verarbeitung bzw. Entwicklung oder Abhandenkommen der uns zur Verarbeitung übergebenen Unterlagen (Filme, Bilder, Vorlagen jeder Art usw.) übernehmen wir nur in Höhe des Materialwertes. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Wir empfehlen, die uns übergebenen Unterlagen selbst versichern zu lassen. Wir haften für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder, Plakate und Drucke nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Materials. Wir haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder und Drucke durch den Besteller entstehen. Für eigenes Verschulden haften wir nur bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Wir sind berechtigt, Fremdfirmen zu beauftragen. Falls ein Schaden durch eine Fremdfirma verursacht wurde, treten wir unsere Schadensersatzansprüche gegen die Fremdfirma an den Auftraggeber ab.

Reklamation:
Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen bei vollständiger Rücksendung der beanstandeten Aufträge unter Beifügung sämtlicher Material- und Auftragsunterlagen anerkannt werden. Mängel, die Ihre Ursache in unsachgemäßer Ausarbeitung haben, werden von uns nach unserem Ermessen durch Korrektur oder durch Neuanfertigung kostenlos reguliert. Mängellrügen, die Ihren Ursprung bereits in den uns zur Verfügung gestellten Original-Unterlagen haben, können nicht anerkannt werden.

Besondere Vereinbarungen:
Bedingungen, die der Besteller auf seinen Anfragen oder Aufträgen vorgedruckt hat oder sonst erwähnt, erkennen wir – sofern diese mit unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen im Widerspruch stehen – nicht an. Auch dann nicht, wenn denselben im Einzelnen nicht widersprochen wurde. Telefonische Preisauskünfte sind nicht verbindlich. Gerne senden wir Ihnen per E-Mail ein detailiertes Angebot.

Zahlungsbedingungen:
Unsere Rechnungen sind grundsätzlich zahlbar rein netto sofort nach Erhalt. Sollte eine abweichende Regelung getroffen werden, so ist dies auf der Rechnung vermerkt. Wir behalten uns vor, Lieferungen nur gegen Kasse oder Nachnahme durchzuführen. Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist jede andere als im ordentlichen Geschäftsverkehr erfolgte Verfügung – insbesondere Sicherheitsübereignung oder Verpfändung an einen Gläubiger, Kreditinstitute usw. – unzulässig. Sofern von dritter Seite eine Pfändung der beim Kunden befindlichen, noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware erfolgt, ist uns dies unverzüglich mitzuteilen.

Versand:
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern nicht ausdrücklich die Versandart schriftlich vereinbart wird, behalten wir uns die Wahl der Versandart vor. Verpackungsmaterial wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Bei aufwendiger Verpackung berechnen wir einen Pauschalsatz. Porto berechnen wir anfallsgemäß ohne Aufschlag weiter.

Erfüllungsort:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Bensheim. Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Geschäftsverkehr mit uns ergeben sollten – auch für Wechsel und Schecks – ist Bensheim als ausschließlicher Gerichtsstand zuständig.

Alle Rechte vorbehalten.

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